Liebe Berliner Tanzsportler*innen,
der Berliner Senat hat am Dienstag (16. März) beschlossen, an den aktuellen Regelungen festzuhalten. Es werde aktuell keine weiteren Lockerungen geben, weil es nach Ansicht des Regierenden Bürgermeisters Michael Müller für immer mehr Menschen immer schwieriger werde, zu akzeptieren, dass es ein Hin und Her gebe in der aktuellen Pandemiebewältigung. In Anbetracht dieser Situation wurde vom Senat entschieden, an dem festzuhalten, was bisher ermöglicht wurde und dies abzusichern durch eine vermehrte Teststrategie.
Der Berliner Sport appelliert zwar weiter, vertretbare Lockerungen in Erwägungen zu ziehen – aber wir wissen auch, dass unsere Hoffnungen aktuell einzig im Bereich Outdoor-Sport erfolgreich sein könnten. Und somit muss sich der Tanzsport, der ja fast immer innen betrieben wird, weiter gedulden.
Was der Regierende mit dem "Hin und Her" meinte, zeigt die nach den letzten MPK-Beschlüssen von Anfang März erstellte DOSB-Grafik sehr anschaulich. Bliebe der Berliner Inzidenzwert stabil unter 100 (und hierbei wird ein nicht gewichteter Durchschnitt über alle Bezirke berechnet), dann könnten die Länder die vierte Lockerungsstufe einläuten: dann wäre Indoor-Sport grundsätzlich wieder möglich und zwar für Personen eines Haushalts, für feste Tanzpartner (hier ist die Einstufung des Tanzsports als Individualsport entscheidend) und bei Gruppenangeboten ohne Kontakt. Allerdings - liegt der relevante Inzidenzwert über 50, dann nur mit einem „negativen, tagesaktuellem Corona-Schnelltest aller Teilnehmenden“. Hier läge dann noch eine Herausforderung und es laufen dazu bereits Gespräche zwischen LSB, Charité und Senatsverwaltung Inneres/Sport, wie dies umgesetzt werden könnte.
Würde der Inzidenzwert für Berlin jedoch auf über 100 steigen, wäre der Indoorsport mit sofortiger Wirkung erneut gestoppt. Es könnte also auch ein Auf und Ab werden. Dies meinte Michael Müller mit seiner Aussage.
Neben dem stetigen Blick auf die aktuellen Berliner Zahlen ist zugleich stets besonders relevant, wie sich die Berliner Landespolitik entscheidet. Denn dieser Stufenplan enthält viele Variablen und ist letztendlich, wie der Berliner Senat schon Anfang März mit einer abweichenden Entscheidung zeigte, nur eine unverbindliche Richtschnur.
Für Berliner Kinder wurden damals zwar erste Ausnahmen beim Gruppensport im Freien gemacht. Jedoch, anders als auf Bundesebene und von anderen Bundesländern beschlossen, gilt in Berlin die Sport-Ausnahmeregelung für Kinder mit bis zu 20 Personen im Freien nur bis einschließlich zwölf Jahre und nicht bis 14 Jahre, wie in allen anderen Bundesländern (außerdem darf eine Betreuungsperson teilnehmen).
Wann es also erste Trainingsmöglichkeiten für Tanzsportler*innen geben könnten, ist weiterhin völlig unklar. Und unter welchen Rahmenbedingungen ebenso. Dies alles hängt weiterhin nahezu ausschließlich von den Entscheidungen des Berliner Senats und dem Inkrafttreten (Termin) der dann jeweils erforderlichen neuen Verordnung ab.