Corona - aktuelle Verordnung

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Stand: 15. Januar / 18:00 Uhr

Liebe Berliner Tanzsportler*innen,

der Berliner Senat hat mittlerweile die Dritte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese tritt am Samstag (16. Januar 2021) in Kraft und kann (dann) hier eingesehen werden.

Die bisherigen Maßnahmen sind grundsätzlich bis zum 31. Januar 2021 hinaus verlängert. Daher gibt es kaum Veränderungen für den Berliner Sport und der Trainingsbetrieb der Berliner Tanzsportvereine ruht weiterhin.

Bisher war Kindern bis zwölf Jahren in einer Trainingsgruppe von bis zu zehn Personen plus Betreuer*in die Ausübung ihres Sports auf ungedeckten Sportanlagen erlaubt. Aufgrund der zuletzt verabschiedeten Verordnung ist diese Regelung ersatzlos und uneingeschränkt gestrichen.

Der Landessportbund Berlin appelliert an alle Sportler/-innen unserer Stadt, weiterhin die verschärften Abstands- und Hygieneregeln eigenverantwortlich zu befolgen und soziale Kontakte weiter zu reduzieren.

An dieser Stelle ist zu erwähnen, dass laut §2 (Ziffer 14) „Sport nach Maßgabe von § 18 und Bewegung im Freien“ als triftiger Grund gilt, die eigene Wohnung zu verlassen. Alle Regelungen den Sport betreffend sind unter §18 "Sportausübung" zusammengefasst. Im zweiten Absatz heißt es dort:

Die Sportausübung in gedeckten Sportanlagen, Fitness- und Tanzstudios und ähnlichen Einrichtungen ist nur zulässig, soweit sie erforderlich ist
1. für den Sport des in Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 genannten Personenkreises, Bundes- und Landeskader (!) ..

Der Berlin-Kader des LTV Berlin ist planmäßig zum 31. Dezember 2020 geschlossen worden und alle Berufungen zu diesem Kader haben geendet oder sind widerrufen. Nachnominierungen zum Nachwuchskader und Landeskader sind erfolgt und wurden den Paaren und Vereinen direkt kommuniziert.

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