Stand: 17. Dezember
Liebe Berliner Tanzsportler*innen,
am dritten Adventssonntag (13. Dezember 2020) haben Bundesregierung und die Ministerpräsident/-innen der Bundesländer weitreichende Einschränkungen für das öffentliche Leben beschlossen. Der Berliner Senat hat dann in der Folge eine neue Rechtsverordnung beschlossen, die am 16. Dezember in Kraft getreten ist und die Beschlüsse zum Umgang mit der Corona-Pandemie im Land Berlin enthält.
Damit bleiben alle Turnier-Veranstaltungen bis Mitte Februar 2021 abgesagt und der komplette Trainingsbetrieb in allen Vereinen muss weiterhin und bis mindestens 10. Januar ruhen.
Zu den sehr wenigen Ausnahmen, wo Training gestattet ist, zählen Bundes- und Landeskaderathletinnen und -athleten, die das LLZ Tanzen nach vorheriger Anmeldung für das eigene Training nutzen dürfen. Hierbei müssen die gegebenen Hygieneregeln jederzeit und vollständig eingehalten werden.
Kadersportler dürfen auch (eigene) Vereinsräumlichkeiten nutzen, wenn die Vereine dies organisatorisch darstellen können - dies unter der Voraussetzung, dass sämtliche Hygiene-Vorschriften (von AHA+L bis zu Dokumentationspflicht) eingehalten werden und vorab eine entsprechende Absprache mit dem LTV-Präsidium erfolgt ist.
Präsidium Landestanzsportverband Berlin