Die brandenburgische Landesregierung hat am Montag (25. Mai) die Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus weiter gelockert. Dazu zählt, den Indoorsport seit Donnerstag (28. Mai) wieder zu erlauben.
Somit dürfen öffentliche und private Indoor-Sportanlagen, insbesondere Gymnastik-, Turn- und Sporthallen, Fitnessstudios, Tanzschulen und Tanzstudios auf Brandenburger Boden grundsätzlich wieder öffnen.
Die Betreiber haben dazu Hygienekonzepte zu erstellen, die folgende Merkmale erfüllen müssen: das allgemeine Abstandsgebot muss gewährleistet sein, etwa durch Steuerung und Beschränkung des Zutritts und der Nutzung von Geräten; der Sport darf nur kontaktfrei (außer bei Teilnehmenden aus demselben Haushalt/Lebenspartner) ausgeübt werden; geeignete Desinfektionsmaßnahmen müssen regelmäßig durchgeführt werden, insbesondere in Sammelumkleiden und Sanitäreinrichtungen; die Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher werden zum Zweck einer möglichen Infektionsnachverfolgung erhoben; ein mindestens stündliches Lüften wird eingehalten.
Und in Berlin? Hier kam der Berliner Senat am Donnerstag (28. Mai) zu einer Sondersitzung zusammen. Einziger Tagesordnungspunkt war eine neue Folge-Eindämmungsverordnung (mittlerweile Nr 9) ab 30. Mai. Und wie man vorab schon hörte, gibt es nun weitere Lockerungen für den Sport, insbesondere Möglichkeiten für den Indoor-Sport (bis zu 12 Personen). Was endlich weitere konkrete Optionen für den Tanzsport aufzeigt. Über die genauen Rahmenbedingungen ist jedoch noch nichts bekannt und so müssen wir uns weiter bis zur Veröffentlichung der finalen Verordnung gedulden, was im Laufe des Tages (Freitag) erfolgen soll.
Stand: 29. Mai 2020/6:30