- 2. Aktualisierung in Bezug auf die bezirklichen Sporthallen am 9. Juni -
Mit der Neunten Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 des Senats von Berlin vom 29. Mai sind seit 2. Juni Paartanz und Sport in Gruppen in gedeckten Sportanlagen (Tanzräumen) wieder erlaubt: "Die Sportausübung erfolgt kontaktfrei und unter Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen den Sportlerinnen und Sportlern sowie zu anderen Personen; der Mindestabstand gilt nicht für den in § 1 Satz 3 genannten Personenkreis (Ehe- oder Lebenspartnerinnen und -partner, Angehörige des eigenen Haushalts und für Personen, für die ein Sorge- und Umgangsrecht besteht)".
Dabei gilt es zu beachten:
- Personen, die nicht in einem Haushalt leben, müssen weiterhin Abstand zueinander halten (1,5m),
- die mittlerweile bekannten Hygiene- und Desinfektionsregelungen werden eingehalten (hier verweisen wir auf den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard der VBG, der speziell für unser Sportart geschrieben, ausgehangen und umgesetzt werden sollte),
- Umkleiden und WC- Anlagen sind zu öffnen, diese sind regelmäßig zu lüften. Duschen dürfen nicht genutzt werden, sonstige Räumlichkeiten bleiben geschlossen,
- Körperpflege findet in der Sportanlage nicht statt,
- zur Vermeidung von Ansammlungen, insbesondere von Warteschlangen, erfolgt eine Steuerung des Zutritts zur Sportstätte durch den Verein,
- Risikogruppen werden keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt,
- Zuschauerinnen und Zuschauer sind nicht zugelassen und
- soweit der Übungs- und Lehrbetrieb in gedeckten Sportanlagen stattfindet, sind diese regelmäßig – mindestens bei jedem Wechsel der nutzenden Trainingsgruppe oder Trainingsgruppen – und ausreichend zu lüften. Soweit keine Lüftungsmöglichkeit besteht, ist der Sportbetrieb weiterhin untersagt.
Wir empfehlen ferner eine Anwesenheitsdokumentation, intensivierte Reinigung und Desinfektion sowie den deutlich sichtbaren Aushang des Schutz- und Hygienekonzepts.
Definition Gruppe: die Trainingseinheiten erfolgen ausschließlich individuell, zu zweit oder in Kleingruppen von höchstens 12 Personen (einschließlich der Trainerin oder des Trainers oder sonstiger betreuender Personen).
Landeskader, die nicht in einem Haushalt leben: Hier gibt es weiterhin noch keine Erlaubnis für Paartraining. Hier haben wir bereits weiterführende Gespräche gestartet.
LLZ Tanzen: Bleibt zunächst weiterhin geschlossen!
Bezirkliche Sporthallen: Nachdem sich die für den Sport verantwortlichen Bezirksstadträtinnen und -räte in einer gemeinsamen Sitzung vor Pfingsten darauf geeinigt hatten, dass die Sporthallen frühestens ab 8. Juni 2020 wieder geöffnet werden sollten, kommt es nun doch leider ganz anders. Manche Bezirke (Tempelhof-Schöneberg, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg) lassen die Hallen bis zu den Sommerferien geschlossen, in anderen ist die Wochenendnutzung ausgeschlossen (Steglitz-Zehlendorf) oder es werden nicht alle Sporthallen bereitgestellt (Charlottenburg-Wilmersdorf und Spandau).
Die Aussage mancher bezirklicher Sportämter, dass die Landesfachverbände, wie der Landestanzsportverband Berlin, zunächst ein sportartenspezifisches Hygienekonzept bei der für den Sport zuständigen Senatsinnenverwaltung vorlegen oder dass die Vereine beim bezirklichen Gesundheitsamt/Amtsarzt ein Hygienekonzept einreichen müssten, ist nicht zutreffend. Weder ergibt sich dies aus der Landesverordnung, noch gab oder gibt es eine entsprechende Aufforderung. Gleichwohl hat sich der LTV Berlin selbstverständlich bereiterklärt, ein solches sofort einzureichen, wenn die entsprechende Stelle benannt werden würde. Wo gewünscht (z.B. in Tempelhof-Schöneberg und Spandau), hat der LTV Berlin den bezirklichen Ansprechpartnern das bekannte, allgemeine Hygienekonzept der VBG übersandt.
In den Begleitschreiben vieler Sportämter zu den bezirksindividuellen Vorgehensweisen zur Wiedereröffnung wurde vereinzelt andeutungsweise oder auch explizit "Sport mit Kontakt" in den gedeckten Sportanlagen verboten (in Spandau gab es auch eine entsprechende Pressemitteilung). Der LTV Berlin hat, wo bekannt, die zuständigen Sportstadträte und Sportamtsleiter am 9. Juni auf diese Fehlinterpretation hingewiesen und von allen Gesprächspartnern die Bestätigung erhalten, dass Personen eines Haushalts beim Tanzen Kontakt haben dürfen - unter Beachtung aller anderer Vorgaben der Eindämmungsverordnung und bezirklichen Maßgaben (Hygiene, Gruppengröße usw.)
Tanzschulen: Die spezifischen und leicht abweichenden Bestimmungen (pro Gruppe maximal acht Personen, inklusive Trainer/in) sind in §5, Absatz 13 der Verordnung aufgeführt.