Aus aktuellem Anlass weist der Landessportwart darauf hin, dass Paare (mit einer DTV-ID-Karte und -Jahreslizenz) "an keinen Wettbewerben teilnehmen [dürfen], die nicht vom DTV genehmigt worden sind oder für die keine Startgenehmigung erteilt worden ist."
Dies ist so in der Turnier- und Sportordnung, Abschnitt E, 2.1 gemeinsam definiert und beschlossen worden. Alle aktiven Tanzpaare des DTV haben sich verpflichtet die TSO einzuhalten, denn diese ist die Grundlage des gemeinsamen Sportbetriebs unter dem Dach von Tanzsport Deutschland.