Auch unter der Vierten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 14. Dezember 2021 (4. InfSchMV) ist ein Wettkampfbetrieb in allen Sportarten unter Anwendung eines Schutz- und Hygienekonzepts des jeweiligen (Landes)-Fachverbandes möglich. Nach den zum Jahresende erfolgten Veränderungen in der Verordnung und Rahmenhygienekonzept wurde das Hygienekonzept für den Tanzsport aktualisiert und vom Präsidium beschlossen.
Es gelten die nahezu gleichen Rahmenbedingungen wie für den Trainingsbetrieb, allerdings besteht eine Testpflicht für alle Anwesenden. Unter diesem Hygienekonzept können die offenen Turniere der nächsten Wochen geplant und durchgeführt werden. Die finale Entscheidung obliegt den Ausrichtervereinen.