AKTUALISIERUNG per Freitag, 28. Januar, 8:45 Uhr:
Soeben erreichte uns über den Landessportbund Berlin die Information der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, dass die Entscheidung, die Präsenzpflicht in den Berliner Schulen vorläufig auszusetzen, keine Auswirkungen auf die bestehende Regelung des § 6 Absatz 2 der 4. InfSchMV hat (wie unten stehend zunächst kommuniziert wurde).
Es wurde sich darauf verständigt, dass außerhalb der Ferien die Vorlage eines gültigen Schüler*innenausweises als Nachweis der regelmäßigen Testung genügt.
Somit gilt nur noch für die Winterferien:
Das Aussetzen der Schul-Präsenzpflicht bedeutet auch das Aussetzen der regelmäßigen Tests in der Schule. Damit ist die Annahme aus der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, wonach Schulpflichtige (unter 18 Jahren) durch die regelmäßigen Tests im Schulbetrieb die Testpflicht für 2G Plus im Vereinssport (am Nachmittag/Abend und Wochenende) erfüllen, nicht mehr gegeben (zumindest bis Ende Februar 2022).
Damit die schulpflichtigen Kinder/Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr am Vereinstraining teilnehmen können (falls nicht bereits eine Auffrischungsimpfung - Boosterung - erfolgte), müssen sie - wie in den Ferien generell (also auch in den bevorstehenden Winterferien) - der Testpflicht anderweitig nachkommen.
Diese Testoptionen bestehen hierfür grundsätzlich:
POC: Nachweis eines negativen Testergebnisses, ausgestellt durch eine offizielle Teststelle (Testzentrum), max. 24 Stunden alt
PCR: Nachweis eines negativen offiziellen Labortests nach Rachenabstrich, max. 48 Stunden alt
Selbsttest: Nachweis eines dokumentierten Selbsttests unter Aufsicht einer weiteren volljährigen Person (4-Augen-Prinzip) und Testbestätigung gem. Verordnung (Muster-Formular)
Umfangreiche Informationen zu Testmöglichkeiten und Testzentren/Teststellen in der Stadt Berlin - hier
Die Vereine tragen die Verantwortung bzw. die von ihnen Beauftragten, also die Übungsleitenden.