Seit Freitag (4. März) gilt im Berliner Indoor-Sport wieder 3G. Diese Lockerung für den Sportbetrieb folgt dem Stufenplan für Lockerungen und diese, nunmehr Siebte, Änderung der Vierten (Berliner) SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gilt bis 19. März. Für den 17. März ist die nächste Ministerpräsident*innen-Konferenz geplant.
Für den gewöhnlichen Turnierbetrieb (wie die Jugendturniertage beim TSZ Blau Gold an den nächsten Wochenenden) gilt dann ebenso 3G. Bestehen bleibt die FFP2-Maskenpflicht (auch am Platz) und wir müssen uns weiterhin an den Veranstaltungsparagrafen halten und es bleibt somit vorerst bei 200 Anwesenden in Summe bei einer Turnierveranstaltung. Zudem ist eine ausreichende Belüftung sicherzustellen.*
Deutsche Meisterschaft Hauptgruppe S Latein und DTV-Ranglistenturniere Anfang April
Bei diesen beiden Veranstaltungen dürfen erfreulicherweise mehr als 200 Personen in die jeweiligen Hallen, weil diese über maschinelle Belüftungsanlagen verfügen. Und dann, unter Einhaltung der entsprechenden Frischluftzufuhr-Vorgaben, können bis zu 60% der gewöhnlichen Kapazität anwesend sein. Somit steht die Durchführung dieser beiden Events fest. Für die DM konnten somit weitere Kartenkontingente in den Vorverkauf gegeben werden.
Die Startmeldungen für die Berliner DTV-Ranglistenturniere von den Junioren II bis Senioren III (vom 1. bis 3. April in den Nebenhallen der Max-Schmeling-Halle) werden in Kürze möglich sein. Und es wird wenige Zuschauerkarten geben.
*Für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ist eine ausreichende Belüftung Voraussetzung für die Durchführung von Veranstaltungen.
Alle gegebenen Möglichkeiten der Durchlüftung der Räumlichkeiten inkl. der sanitären Anlagen sind zu nutzen und möglichst viel Außenluft in die Räumlichkeiten zu bringen.
Das Ziel ist der Austausch der Luft und die kontinuierliche Versorgung des Innenraums mit Frischluft.
Stets gilt:
- Alle gegebenen Möglichkeiten der Durchlüftung der Räumlichkeiten inkl. der sanitären Anlagen sind zu nutzen und möglichst viel Außenluft in die Räumlichkeiten zu bringen.
- Bei vorhandenen Lüftungsanlagen ist darauf zu achten, dass der Umluftanteil reduziert wird, wenn möglich HEPA-Filter eingebaut und regelmäßig gewechselt werden. Klimaanlagen mit Frischluft sollten genutzt werden. Der Frischluftanteil sollte möglichst hoch sein.
- Die Belüftung sollte spätestens 45 Minuten vor Beginn der Veranstaltung/Öffnung der Räume starten und wenn möglich bis zum Ende derselben/der Besuchszeit andauern.
- Während der Pausen sollen die Türen zum Veranstaltungsraum geöffnet bleiben, um beim hinaus- und hineingehenden Publikumsverkehr eine zusätzliche Lüftungswirkung zu erzeugen.
- Die Nutzung von CO2-Sensoren im Lüftungsmanagement sollte erwogen werden
- Es sollte darauf geachtet werden, dass nicht in Räume gelüftet wird, die ihrerseits nicht oder schlecht zu lüften sind (z.B. keine Lüftung in Flure ohne eigene, zu öffnende Fenster).
- Es ist außerdem ein Lüftungsprotokoll vorzugeben, nach dem regelmäßige Lüftungen vorzunehmen, zu dokumentieren und zu kontrollieren sind.
Ist ein Raum gar nicht zu belüften, darf er nicht genutzt werden.