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2. AKTUALISIERUNG Hygienekonzept für den Lindenhofpokal am ersten Adventswochenende

AKTUALISIERUNG per 24. November: Da die Details der neuen Berliner Landesverordnung noch nicht bekannt sind, aber möglich ist, dass ein aktueller, negativer PoC-Test (max. 24 Stunden) von allen Teilnehmenden (Zuschauenden und Sportlern) ab Samstag gefordert sein kann, hat der TTC Carat dies bereits jetzt in das Hygienekonzept aufgenommen bzw. dieses entsprechend angepasst. Damit ist es erforderlich, dass jede Person, die dem Lindenhofpokal beiwohnt, einen aktuellen PoC-Test (max. 24 Stunden alt; mit Negativ-Ergebnis) beim Betreten vorzeigen muss.

Der TTC Carat hat das Hygienekonzept für seinen Lindenhofpokal an diesem Wochenende veröffentlicht.

Danach gilt gemäß der Berliner Landesverordnung natürlich für alle Zuschauenden die 2G-Regel. Und gemäß der Verordnung gilt für die teilnehmenden Sportler und Turnieroffizielle die 3G-Regel, denn der Amateursport ist dem Profi-Sport weiterhin gleichgestellt.

Alle Nachweise für Impfungen, Genesene und Tests (nur Turnierteilnehmende) müssen digital verifizierbar sein – etwa über die Corona Warn App des Bundes oder die CovPass-App des Robert Koch Instituts. Auch ausgedruckte QR – Codes müssen digital verifiziert werden können.

Die Anzahl der Zuschauerplätze ist begrenzt. Zuschauende und Teilnehmende halten sich in unterschiedlichen Raumbereichen auf. Beim Betreten des Gebäudes und beim Aufenthalt im Saal ist zwingend eine Mund-Nasen-Bedeckung (mindestens eine medizinische Maske) zu tragen. Die Maske darf nur der während der Sportausübung (also nur Tanzpaare) und zum Verzehr von Speisen sowie Getränken abgesetzt werden.

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Corona - Die weiteren Entwicklungen

Die angedachten Veränderungen von der Bundesgesetzgebung hin zu den Landesverordnungen werden in der Folge eine neue Berliner Landesverordnung mit sich bringen. Die derzeitige gilt nur bis 28. November, aber ab wann genau auch inhaltliche Veränderungen gelten, ist aktuell noch nicht bekannt.

Den bislang bekannten Entwürfen für die neue Verordnung sind keine wesentlichen, den Sport betreffenden Veränderungen vorgesehen. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb kann (zunächst) fortgesetzt werden.

Denn es gilt in Berlin bereits die 2G-Regel und diese sollte in unser aller Interesse weiterhin überall konsequent umgesetzt und kontrolliert werden. Die angedachten 2Gplus-Regelungen würden in Berlin weniger aus ergänzenden, negativen Tests bestehen, sondern vielmehr auf permanenter Maskenpflicht in Gebäuden und dem Mindestabstand beruhen. Die Maskenpflicht auch am Platz hatten wir bereits bei den Landesmeisterschaften Mitte November umgesetzt.

Unverändert bleibt die 5qm-Regel pro Person bei Veranstaltungen/Turnieren. Der Mindestabstand soll noch konsequenter umgesetzt werden (außer auf der Tanzfläche) bzw. die Masken nur dann abgesetzt werden, wenn etwas verzehrt wird oder während der aktiven Sportausübung. Hinzu kommen die weiteren AHA+L-Regeln.

Die Ausnahmen zu 2G für Trainer (=Personal) und Turnieroffizielle sowie Paare (nur) bei Turnieren werden wohl bestehen bleiben, denn der Amateur-Leistungssport bleibt dem Profi-Sport an dieser Stelle gleichgestellt. Hier sind max. 24 Stunden alte PoC-Tests dann Pflicht, wenn weder genesen oder geimpft. Hintergrund ist, dass überregionale Turniere und Ligen stattfinden können sollen.

Allerdings könnten Vereine in eigenen Räumlichkeiten auch über die Landesverordnung hinaus gehen. Dadurch verändert sich, nach Bestätigung durch das DTV-Präsidium, auch nicht der Rang eines offenen Turniers. Alle Turniere, die nicht Meisterschaften oder Qualifikationsturniere sind, bleiben Turniere I. Ordnung, selbst wenn der Ausrichter strengere Maßstäbe anlegt.

Durch die „2G“-Regel im Trainingsbetrieb mag es vereinzelt Mitglieder nehmen, die aktuell kein Trainingsangebot wahrnehmen können. Die sich hieraus ergebenden Fragen des Mitgliedsrechts und Fragen der Beiträge hat der LSB juristisch geprüft. Danach ergibt sich für diese Mitglieder kein Sonderkündigungsrecht.

Der entscheidende (neue) Wert ist nun die Hospitalisierungsrate: Hier gibt es drei Stufen und glücklicherweise liegt Berlin aktuell nur etwas über 3, was zu 2G führt, was wiederum in Berlin bereits umgesetzt wurde. Ab den Werten 6 und 9 gibt es dann Verschärfungen. Der Wert gibt an, wie viele Corona-Infizierte pro 100.000 Menschen in den vergangenen sieben Tagen ins Krankenhaus kamen.

Ein hoher Hospitalisierungswert führte in Sachsen bereits zur (erneuten) Einstellung des allgemeinen Sportbetriebs.

Ob die Landesmeisterschaften Latein/Standard am vierten Adventswochenende werden stattfinden können, vermag aktuell noch niemand zu sagen. Aber es sei an dieser Stelle an den Meldeschluss per 27. November, 23:59 Uhr hingewiesen.

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LM 2021: vorgezogener Meldeschluss und Hygienekonzept (Kopie)

Die aktuellen Entwicklungen erfordern es wieder, dass frühzeitig die Anzahl der startenden Paare für die im Dezember anstehenden Landesmeisterschaften Berlin-Brandenburg feststehen. Hieran orientieren sich nicht nur der pre-Finale Zeitplan, sondern natürlich auch das Hygienekonzept für die Veranstaltungen und weitere Aspekte wie Zuschauerplätze, Kartenvorverkauf usw.

Daher wurde mit Genehmigung des Bundessportwart der Meldeschluss vorgezogen.

Ab sofort und bis spätestens drei Wochen vor der LM müssen die startenden Paare durch die Vereine im ESV-Portal gemeldet sein. Dies bedeutet:

Sa

18.12. LM Kin I/II, Jun I/II, Jug, Hgr und Hgr II D/C Latein

Meldeschluss: 27. November – 23:59 Uhr

So

19.12. LM Sen II S, III B/A und IV B/A/S Standard

Meldeschluss: 27. November – 23:59 Uhr

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LTV-Ehrungsveranstaltung verschoben

Präsidium und Jugendausschuss haben sich entschlossen, die für kommenden Dienstag (23. November) geplante Ehrungsveranstaltung des Landestanzsportverband Berlin zu verschieben:

"Wir haben einige Tage nachgedacht, aber nun ist uns die Entscheidung leicht gefallen. Denn es gilt in diesen Tagen leider, aber vernünftigerweise die Kontakte zu reduzieren. Uns ist das Signal der Vorsicht sehr wichtig. Und der Gesundheitsschutz sowieso", heißt es in der Mail an die zu ehrenden Personen und Gäste.

Die Veranstaltung hätte im Landesleistungszentrum Tanzen unter völliger Einhaltung aller derzeit erforderlichen Vorgaben durchgeführt werden können. Aber eine Ehrungsveranstaltung soll etwas Unbeschwertes, etwas Frohes und ebenso ein Moment der Nähe und des persönliches Austausches sein. Das würde ganz sicher vielen der Anwesenden am Dienstag fehlen und damit wäre dies keine Ehrungsveranstaltung, wie sie alle vermutlich gerne gehabt hätten.

Und: „aufgeschoben ist nicht aufgehoben“!

Es gilt in diesen Tagen wieder genau abzuwägen. Der Sportbetrieb in den Vereinen muss uns allen am Herzen liegen – und hier appellieren die beiden Gremien an alle, die nachvollziehbaren und gebotenen Maßnahmen umzusetzen. Nur dann werden wir hoffentlich ebenso gut durch diese Zeit kommen – auch mit einigen wenigen, sehr kleineren Veranstaltungen, Trainings und Turnieren.