Über 13 Monate nach Beginn der Pandemie ist er nun da: Der "Bundes-Lockdown". Bundestag und Bundesrat haben ihn in den vergangenen Tagen beschlossen. Am Samstag trat die bundeseinheitliche Regelung durch das angepasste Infektionsschutzgesetz in Kraft. Laut DOSB seien Erfolge zu Gunsten von Kindern und Jugendlichen bis 14 Jahre erzielt worden, doch insgesamt bleibe die Lage für SPORTDEUTSCHLAND mindestens so belastend wie bisher.
„…für Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres ist die Ausübung von Sport ferner zulässig in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern; Anleitungspersonen müssen auf Anforderung der nach Landesrecht zuständigen Behörde ein negatives Ergebnis einer innerhalb von 24 Stunden vor der Sportausübung mittels eines anerkannten Tests durchgeführten Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARSCoV-2 vorlegen.“
So lautet im Gesetzestext die Privilegierung des Sports für Kinder und Jugendliche bei Inzidenz von über 100, für die der DOSB und seine Mitgliedsorganisationen gemeinsam geworben haben. "Wir sind uns sicher, dass unsere Vereine und die Übungsleiter*innen an der Basis diese Angebote erneut praktikabel und verantwortungsvoll realisieren werden, auch wenn wir uns der damit verbundenen Herausforderungen bewusst sind", äußert der DOSB.
An praxisorientierten Lösungen arbeiten
Zudem sei gesichert, dass, mit Ausnahme von Schwimmbädern, damit auch die Sportstätten für die Kindergruppen sowie den kontaktlosen Individualsport allein, zu zweit oder mit den Mitgliedern des eigenen Hausstandes geöffnet bleiben. Im Bereich des Individualsports im öffentlichen Raum ist eine Ausnahme von den nächtlichen Ausgangssperren vorgesehen. So ist Joggen bis 24 Uhr erlaubt. Darüber hinaus hofft der DOSB, dass Länder und Kommunen weiterhin die Möglichkeiten für praxisorientierte Lösungen vor Ort offensiv ausschöpfen werden. "Es steht jedoch zu befürchten, dass mit Hinweis auf den 'Bundes-Lockdown' die kreativen Lösungsmodelle vor Ort weniger werden. Ob das Gesetz dann nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten die wahrscheinliche Überprüfung vor dem Bundesverfassungsgericht besteht, werden die nächsten Tage und Wochen zeigen", so der DOSB.
Erkenntnisse weiterhin kommunizieren
"Sportpolitisch bleibt es unser gemeinsames Ziel, den vereinsbasierten Sport möglichst schnell wieder starten zu dürfen, weil wir in den vergangenen 13 Monaten bewiesen haben, dass unsere 90.000 Sportvereine verantwortungsbewusst agieren", wendet sich der DOSB an seine Mitarbeiter und Mitglieder sowie Mitgliedsverbände. Mit den DOSB-Leitplanken, den sportartspezifischen Übergangsregeln der Verbände, den DOSB-Hygienestandards und den vielen individuellen Hygienekonzepten vor Ort könnte man einen substanziellen Beitrag zur Überwindung der Pandemie leisten. Viele Vereine hätten auch in den vergangenen Wochen wieder in großartiger Art und Weise auf die Entwicklung reagiert und bieten nun Bürger-Testzentren für Schnelltests an. Zudem würde der DOSB weiter lautstark die eindeutig positiven Erkenntnisse der Aerosol-Forscher*innen kommunizieren, dass das Infektionsrisiko im Freiluftbereich minimal ist.
Im Interesse unserer Sportlerinnen und Sportler von TANZSPORT DEUTSCHLAND schließen wir uns den Ausführungen des DOSB an und arbeiten und werben weiter für sportorientierte Lösungen und Perspektiven.